Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Für alle Leistungen von und die Zusammenarbeit mit KGfAS gelten immer die hier anschließend formulierten Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungserbringung

KGfAS erbringt für den Kunden Beratungsdienstleistungen, führt Trainings/Seminare/Workshops und Coachings sowie damit verbundene Leistungen durch. Umfang, Form und Inhalt werden mindestens zu Beginn der Zusammenarbeit/des Projekts mit dem Kunden in einem Auftragsklärungsgespräch besprochen und i.d.R. schriftlich festgehalten. Die erzielten Resultate werden im Verlauf der Zusammenarbeit regelmäßig gemeinsam evaluiert und ggf. notwendige Veränderungen im Auftrag, der Vorgehensweise und der Zielsetzung besprochen. KGfAS kann sich zur Auftragsausführung qualifizierter Unterauftragnehmer/Subunternehmer bedienen, wobei KGfAS stets Vertragspartner des Auftraggebers und diesem stets unmittelbar verpflichtet bleibt.

3. Zahlungsbedingungen

KGfAS stellt i.d.R. mit Projektfortschritt monatliche Rechnungen aus, die zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Reisekosten (0,50 EUR netto je km, Bahn 2. Klasse (oder 1.Klasse bei BahnCard-Besitz), Flüge und Übernachtungen nach individueller Vereinbarung), innerhalb von 14 Tagen zahlbar sind. Soweit nicht anders vereinbart, ist im Falle einer Verschiebung oder Stornierung vereinbarter Termine durch den Auftraggeber mit einem Vorlauf von mehr als 6 Wochen keine Zahlung fällig. Sofern der Vorlauf zwischen 4 und 6 Wochen beträgt, ist KGfAS berechtigt, 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Verschiebung/Stornierung mit weniger als 4 Wochen Vorlauf, sind 75% des Honorars fällig, bei weniger als 2 Wochen werden 100% des Honorars berechnet.

4. Schadensersatz

Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Vertragliche Haftungsansprüche verjähren nach 12 Monaten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt. Soweit Schadensersatzansprüche gegen KGfAS ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung eingesetzter Mitarbeiter und Unterbeauftragter von KGfAS. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die KGfAS aufkommen muss, unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Feststellung des Schadens schriftlich anzuzeigen.

5. Vertraulichkeit

Alle Unterlagen, die die Vertragspartner im Rahmen der vorgenannten Zusammenarbeit aneinander weitergeben, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung und können in diesem Rahmen jeweils hausintern genutzt bzw. vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis des jeweils anderen Vertragspartners möglich. KGfAS verpflichtet sich, alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich zu behandeln.

6. Abwerbeverbot

a) KGfAS und der Kunde verpflichten sich, während des Projekts und 24 Monate danach keine am Projekt beteiligten Mitarbeiter abzuwerben. b) (Freie) Mitarbeiter bzw. Subunternehmer verpflichten sich gleichermaßen, entsprechende Abwerbeversuche weder selber einzuleiten noch auf solche einzugehen. c) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot hat derjenige Vertragspartner (Kunde, Mitarbeiter, Subunternehmer, Auftragnehmer) der gegen die Klausel verstößt, eine im Einzelfall festzulegende Vertragsstrafe an den anderen Vertragspartner zu entrichten.

7. Urheberrechte

a) Alle Urheberrechte an den von KGfAS erbrachten Leistungen, erstellten Konzepten, Unterlagen, Auswertungen, Darstellung usw. verbleiben bei KGfAS b) Der Auftraggeber darf die von KGfAS erstellten Konzepte, Unterlagen, Auswertungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Diese Zustimmung endet regelmäßig mit der Beendigung der Zusammenarbeit. Eine darüber hinaus gehende Nutzung und Verwertung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von KGfAS bzw. einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein, so wird die rechtliche Gültigkeit des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen so weit wie möglich entspricht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers KGfAS.

Veröffentlichung und Stand: September 2020